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Steueroptimierung

Weniger Steuern,
mehr für Ihre Zukunft.

Sparformen wie eine Lebensversicherung, eine Altersvorsorgeversicherung oder ein Bausparvertrag bieten Ihnen interessante Steuervorteile.

Der Gesetzgeber möchte auf diesem Weg den Aufbau finanzieller Rücklagen fördern: Rücklagen, die Ihnen und Ihrer Familie Sicherheit geben, Ihre Rente ergänzen oder den ersten Grundstein für den späteren Kauf einer eigenen Immobilie bilden.

Mit den Lösungen von Raiffeisen können Sie diese gesetzlich vorgesehenen Steuervorteile voll nutzen und das ganz unabhängig von Ihrer familiären Situation. 

Bausparvertrag

Sparen Sie für Ihr zukünftiges Wohneigentum und setzen Sie 672 EUR bzw. 1344 EUR je nach Alter des jüngsten volljährigen Vertragsnehmers ab.

 

R-Pension & R-Vie Pension

Sorgen Sie mit der Altersvorsorgeversicherung R-Pension für Ihren Ruhestand vor. Sparen Sie für Ihre Rente und reduzieren Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen um 3200 EUR - völlig unabhängig von Ihrem Alter (gemäss der Änderungen des Artikels 111bis des luxemburgischen Einkommensteuergesetzes zu Produkten der Altersvorsorge). ​

R-Junior

Bauen Sie mit der Versicherung R-Junior ein Sparvermögen für Ihre Kinder auf: Für jedes Haushaltsmitglied sind 672 Euro steuerlich abzugsfähig.

R-Vie Protect

Mit der Lebensversicherung R-Vie Protect können Sie sparen, vorsorgen und gleichzeitig Ihre steuerliche Belastung um 672 Euro je Haushaltsmitglied reduzieren. 

Die Steuervorteile der verschiedenen Produkte auf einen Blick

Produkt Abzugsfähiger Betrag
Bausparvertrag*

≤ 40  Jahre: 1.344 EUR je Haushaltsmitglied 

> 40  Jahre: 672 EUR je Haushaltsmitglied 

R-Pension/ R-Vie Pension

3.200 EUR für alle Altersgruppen 

R-Junior oder R-Vie Protect 672 EUR je Haushaltsmitglied

*Anmerkung: Das Alter entspricht dem Alter des jüngsten volljährigen Vertragsnehmers am 1. Januar des entsprechenden Jahres.

Steuerliche Auswirkung

Die nachfolgende Tabelle zeigt die maximal mögliche steuerliche Auswirkung.

* Annahmen:  

  • Kein anderes Produkt vorhanden, welches den Pauschalbetrag für Sonderausgaben aufhebt.
  • Die steuerlichen Auswirkungen beim Vertragsablauf sind nicht berücksichtigt.

* Annahmen:  

  • Kein anderes Produkt vorhanden, welches den Pauschalbetrag für Sonderausgaben aufhebt.
  • Die steuerlichen Auswirkungen beim Vertragsablauf sind nicht berücksichtigt.
Steueroptimierung

Denken Sie nicht erst am Jahresende an die Steuern. Werden Sie bereits heute aktiv, um Ihre steuerliche Belastung zu reduzieren.

Haben Sie eine Frage?

Wir beantworten Ihre Fragen und bringen Sie mit den richtigen Ansprechpartnern in Kontakt. 

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