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Das SEPA-Lastschriftverfahren ermöglicht es den Gläubigern, grenzüberschreitende Lastschriftaufträge in Euro auszuführen
- Nach einem einheitlichen Modell
- Auf Kundenkonten in Luxemburg
- Auf Kundenkonten in allen anderen Ländern der SEPA-Zone
Die Einführung des SEPA-Lastschriftverfahrens hat eine nicht zu vernachlässigende Auswirkung auf die Gläubigerunternehmen, insbesondere:
- Wahl zwischen den Mandaten „Core“ und „B2B“:
- Das Mandat „Core“ gilt für Privat- und Geschäftskunden. Es räumt dem Schuldner ein 8-wöchiges, bedingungsloses Recht auf Rückerstattung ein.
- Das Mandat „B2B“ gilt für Firmen, die ausschließlich mit Geschäftskunden zu tun haben. Hierbei ist kein Rückerstattungsrecht vorgesehen.
- Verwaltung der Mandate und zugehörigen Daten durch das Gläubigerunternehmen.
- Anpassung der Dateien für Lastschriften und Rücklastschriften an das Datenformat .xml
- Einhaltung eines bestimmten Verfahrens bezüglich der Migration aktuell bestehender Lastschriftaufträge im SEPA-Lastschriftverfahren.
Unsere Berater bieten Ihnen unter anderem:
- Ausführliche Informationen über das neue SEPA-Lastschriftverfahren und Klärung Ihrer offenen Fragen
- Unterstützung bei allen nötigen Schritten für eine erfolgreiche Integration des SEPA-Lastschriftverfahren
- Beratung bei der Wahl des Modells „Core“ oder „B2B“
- Beratung bezüglich der Migration Ihrer aktuellen Mandate.
Sprechen Sie mit unseren Beratern in einer Raiffeisen Filiale oder telefonisch: 2450-8000 (Service für Unternehmen).
Kontaktieren Sie einen unserer Berater in einer von unseren Filialen oder füllen Sie dieses Kontaktformular aus.
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