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Zweite Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2)

Erfahren Sie mehr über die neue Zahlungsdiensterichtlinie, die sich daraus ergebenden Neuerungen und wie Raiffeisen Sie in diesem neuen Bankenumfeld täglich unterstützt.

PSD2 - Was ist das?

PSD2 ist eine EU-Richtlinie, die darauf abzielt:

  • neuen Akteuren, den so genannten Payment Service Providern, den Zugang zum Bankensektor zu ermöglichen.
  • das Sicherheitsniveau im Zahlungsverkehr zu erhöhen und die vielen Beteiligten im Zahlungsverkehrsmarkt und im Bereich der Konto-Aggregation zu unterstützen.
  • die Innovation im Bereich der Zahlungskonten zu fördern.

Was gibt es Neues?

Mit PSD2 haben die Kunden europäischer Bank die Möglichkeit, autorisierten Zahlungsdienstleistern Zugang zu ihren Bankdaten zu gewähren. Die Bank gewährt diesen Zugang nur auf Anfrage der Kunden und mit deren ausdrücklicher Einwilligung. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Daten, die sich auf online zugängliche Zahlungskonten beziehen.

 

Drei neue Arten von Diensten können von diesen Anbietern angeboten werden:

Kontoinformationsdienst

  • Diese Dienste ermöglichen insbesondere den Kontoinformationsdiensten, alle Informationen über Ihre Zahlungskonten (darunter auch Guthaben, Informationen über Bewegungen, einschließlich Beträge, Namen von Begünstigten und Auftraggebern und Mitteilungen, Kontodaten usw.), die bei Ihren Banken gespeichert sind, über eine einheitliche Schnittstelle zusammenzuführen. 

    Um einen Kontoinformationsdienst in Anspruch nehmen zu können, benötigt der Dienstleister immer Ihre explizite Zustimmung, welche zudem bei der Banque von Ihnen bestätigt werden muss.

Zahlungsinitiierungsservice

  • Sie können Zahlungen von einem Ihrer Raiffeisenkonten aus über die Plattform eines Zahlungsauslösers initiieren. Auch hier werden Sie immer um eine Autorisierung gebeten.

Informationsdienst über die Verfügbarkeit von Mitteln

  • Einige Dienstleister können, Ihre ausdrückliche Zustimmung (i) vorausgesetzt, die Verfügbarkeit eines Betrages auf einem bestimmten Bankkonto überprüfen, bevor sie eine Transaktion durchführen.

(i) Die Einwilligungserklärung erfolgt immer innerhalb der Umgebung (auf der Website) des Dienstleisters. Eine Einwilligung ist 90 Tage gültig und erfolgt mittels einer starken Authentifizierung bei der Bank.

R-Net Tutorial Wie integriere ich meine externen Bankkonten?

Wie unterstützt Sie Raiffeisen im Alltag?

Raiffeisen ist bestrebt, Ihnen in diesem neuen Bankenumfeld ein komfortables und sicheres Kundenerlebnis zu bieten.

Zentrale Verwaltung Ihrer Einwilligungen über das Online-Banking R-Net

Das Online-Banking R-Net bietet Ihnen die Möglichkeit, alle Ihre Einwilligungen, die Sie einem Zahlungsdienstleister erteilt haben, auf einer eigenen Seite zu verwalten.

Auf dieser Seite können Sie:

  • Ihre bestehenden Einwilligungen einsehen,
  • eine Einwilligung widerrufen, wenn Sie nicht mehr wünschen, dass ein bestimmter Dienstanbieter auf Ihre Zahlungskontoinformationen zugreifen kann.

 

 

 

 

 

Verwaltung und Kontrolle der Zahlungen

Mit dem Online-Banking R-Net haben Sie die Möglichkeit:

  • sich die alle Zahlungen anzeigen zu lassen, die Sie über einen externen Dienstleister initiiert haben (über Ihre Zahlungsliste und mittels der Kontobewegungen),
  • eine Zahlungsanweisung oder einen Dauerauftrag stornieren, der zu einem bestimmten Termin in der Zukunft ausgeführt werden soll und den Sie über einen Dienstleister initiiert haben,
  • Ihr wöchentliches Limit und den Restbetrag Ihres Wochenlimit für elektronischen Zahlungen bzw. den bereits verbrauchten Betrag einsehen und verwalten, unabhängig davon, ob diese über das Online-Banking R-Net oder über einen Dienstleister initiiert werden.

 

 

 

 

 

Sicherheit

Hier geht es in erster Linie um die Weitergabe personenbezogener und finanzieller Daten an Dienstleister. Nur wenn Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung erteilt haben, leitet die Banque Raiffeisen alle Informationen, Daten und Transaktionen über Ihre online zugänglichen Zahlungskonten an Zahlungsdienstleister weiter.

Seien Sie versichert, ohne Ihre Einwilligung geschieht nichts. Und wenn Sie sich dafür entscheiden sollten, Ihre Einwilligung zu erteilen oder eine Zahlung über einen Dienstanbieter zu initiieren, sollten Sie wissen dass:

  • jegliche Einwilligung immer mit einer starken Authentifizierung einhergeht (durchgeführt mit Ihren gewohnten Luxtrust-Tools in einer eigens dafür geschaffenen Raiffeisen-Umgebung),
  • Sie Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen können (direkt bei Ihrem Online-Banking R-Net),
  • alle Zahlungen, die über einen Dienstleister initiiert werden, mit Ihrem gewohnten Luxtrust-Produkt digital unterschrieben werden.
  • der von einem Dienstleister initiierte Zahlungsanweisungsauftrag von Raiffeisen erst nach allen üblichen Prüfungen validiert und ausgeführt wird.

Wir empfehlen Ihnen jedoch, immer wachsam zu bleiben: Erteilen Sie Ihre Einwilligung ausschließlich bekannten Dienstleistern, geben Sie niemals Ihre Zugangsdaten weiter und achten Sie auf eventuelle Phishing-Mails oder betrügerische Nachrichten.

 

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an den Raiffeisen Helpdesk unter 2450-2000 wenden.

 

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