Raiffeisen bietet für alle zwischen 18 und 65 Jahren R-Pension und R-Vie Pension an, damit Sie Ihrer Rente zuversichtlich entgegen sehen können. Zu den beachtlichen Steuervorteilen kommen bei R-Pension und R-Vie Pension noch der Aufbau eines zusätzlichen Sparkapitals.
Planen Sie heute Ihr Glück von morgen
R-Pension und R-Vie Pension zeichnen sich durch besondere Flexibilität aus. Wählen Sie zwischen zwei auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmten Alternativen.
R-Pension :
Sie investieren regelmäßig einen Betrag Ihrer Wahl in einen Teilfonds des Investmentfonds Lux-Pension (SICAV) und profitieren dabei von der Wertentwicklung der Finanzmärkte. Deshalb können weder die Rendite noch das Kapital garantiert werden.
R-Vie Pension (in Zusammenarbeit mit unserem Partner Foyer-vie) :
Bauen Sie Ihr Sparkapital über regelmäßige Einzahlungen in CapitalatWork-Fonds der Foyer-Gruppe auf. Ihre Investitionen können in Abhängigkeit von Ihren finanziellen Ambitionen und Ihrer Risikotoleranz zwischen Vehikeln mit variablem Kapital (darunter ESG-Fonds) und einem Vehikel mit Kapitalschutz (bis zu 50 %) verteilt werden.
- Ihr eingezahltes Kapital ist bei Fälligkeit garantiert. Außerdem profitieren Sie von einer jährlichen Überschussbeteiligung (nicht garantiert).
- Je länger die Ansparphase, desto höher die Rendite.
Jährlich abzugsfähige Beträge
Im Artikel 111bis des Gesetzes über die Einkommenssteuer ist ein Abzug vom steuerpflichtigen Einkommen vorgesehen. Die steuerlich abzugsfähigen Höchstbeträge sind für alle Altergruppen auf 3.200 EUR pro Jahr und pro steuerpflichtige Privatperson festgelegt.
Steuerliche Auswirkung
Die nachfolgende Tabelle zeigt die maximal mögliche steuerliche Auswirkung.
Annahmen:
- Anderes Produkt vorhanden, welches den Pauschalbetrag für Sonderausgaben aufhebt.
- Die steuerlichen Auswirkungen beim Vertragsablauf sind nicht berücksichtigt.
Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit
- Der steuerlich abzugsfähige Höchstbetrag beläuft sich auf 3 200 € pro steuerpflichtiger Person
- Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 10 Jahre
- Die Fälligkeit tritt frühestens zum 60. Geburtstag und spätestens zum 75. Geburtstag des Versicherten ein
- Das bei Vertragsablauf fällige Kapital kann zum Zeitpunkt des Renteneintritts entweder komplett ausbezahlt oder in eine Leibrente umgewandelt werden, oder es kann ein Mix aus beidem gewählt werden. Beim Produkt R-Vie Pension kommen zu den Rückzahlungsmöglichkeiten noch jährliche Auszahlungen hinzu
- Die innerhalb eines Jahres gezahlten Prämien dürfen die abzugsfähige Obergrenze überschreiten
- Die Leibrente ist zu 50% steuerbefreit
Ein Raiffeisen Berater steht zu Ihrer Verfügung, um Ihnen eine an Ihre persönliche Situation angepasste Lösung anzubieten.
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