Nach den angekündigten Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des COVID-19-Virus und der Schließung von Grundschulen bis einschließlich 27. März 2020 wurde die Frist für die Einreichung von Zeichnungen bis zum 30. April 2020 verlängert.
Nach den angekündigten Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des COVID-19-Virus und der Schließung von Grundschulen bis einschließlich 27. März 2020 wurde die Frist für die Einreichung von Zeichnungen bis zum 30. April 2020 verlängert.