Neue „Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beziehung zwischen der Banque Raiffeisen und ihren Kunden" in Bezug auf Änderungen der Artikel 2.5., 3, 37 und des Anhangs betreffend die ausgelagerten Dienste ab dem 1. Januar 2025 bzw. der Artikel 6 und 17.2 ab dem 1. April 2025.
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