1.Was ist die Überprüfung des Zahlungsempfängers („Verification of Payee” oder „VoP”)?
Die Einführung des Dienstes zur Überprüfung des Zahlungsempfängers einer Überweisung („Verification of Payee” oder „VoP”) am 9. Oktober 2025 wird die Sicherheit Ihrer Überweisungen in Euro innerhalb des SEPA-Raums erhöhen1.
Die Einführung dieses Dienstes ist Teil der umfassenderen Bemühungen der Europäischen Kommission2, Zahlungen innerhalb der Europäischen Union noch sicherer zu machen. Dieser Dienst wird eine Verbesserung der Betrugsbekämpfung (z. B. Identitätsdiebstahl, Überweisungen an falsche Lieferanten) und eine Verringerung von Überweisungsfehlern aufgrund falscher Eingaben ermöglichen.
2.Die Überprüfung des Zahlungsempfängers: Wie funktioniert das?
Wenn Sie eine Überweisung eingeben, überprüft die VoP vor der Ausführung durch Ihre Bank oder Ihren Zahlungsdienstleister automatisch und in Echtzeit, ob die eingegebenen Daten des Zahlungsempfängers (Name und IBAN) mit denen der Bank des Zahlungsempfängers übereinstimmen.
• „Match”: Wenn die Daten übereinstimmen, erhalten Sie eine Bestätigungsmeldung
und können Ihre Überweisung wie eingegeben bestätigen.
• „No Match”: Wenn die Daten nicht übereinstimmen, erhalten Sie eine Warnmeldung. Sie sollten dann die Überweisungsdaten überprüfen.
• „Close Match”: Bei teilweiser Übereinstimmung erhalten Sie eine Meldung mit dem
Vorschlag des Namens des Empfängers.
• „Verification not possible”: Wenn die Überprüfung beispielsweise aus technischen
Gründen nicht durchgeführt werden konnte, erhalten Sie diese Nachricht.
Bei Nichtübereinstimmung („No Match”) oder teilweiser Übereinstimmung („Close Match”) können Sie dennoch entscheiden, die Überweisung ohne Änderungen zu bestätigen. In diesem Fall liegt die Verantwortung für eine fehlerhafte Ausführung bei Ihnen.
Um jegliches Risiko zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen:
- Die Zahlung nicht sofort zu bestätigen.
- Den Empfänger der Überweisung über einen verifizierten Kanal (bekannte
Telefonnummer, offizielle Website, zertifizierte E-Mail-Adresse) direkt zu kontaktieren, um seine Bankverbindung zu bestätigen.
3. Praktische Empfehlungen
- Stellen Sie sicher, dass der Name Ihrer Empfänger genau der offiziellen Firmenbezeichnung auf dem RIB oder auf der Rechnung entspricht.
- Aktualisieren Sie Ihre Empfängerliste in Ihren Systemen (ERP, Isabel, MultiLine).
- Bestätigen Sie im Falle einer Warnmeldung die Daten über einen sicheren Kanal (offizielle Telefonnummer, zertifizierte E-Mail).
- Teilen Sie Ihren Kunden den exakten Namen mit, der Ihrem Bankkonto zugeordnet ist (keine Abkürzungen oder Handelsnamen).
- Geben Sie diesen Namen klar auf Ihren Rechnungen und Dokumenten an.
4. Wichtige Hinweise
- Aliasse oder Handelsnamen können Warnmeldungen auslösen („close match“ oder „no match“).
- Zahlungen in bestimmte Nicht-Euro-SEPA-Länder (z. B. Dänemark, Polen, Vereinigtes Königreich, Schweiz …) können bis Juli 2027 den Hinweis „verification not possible“ anzeigen.
- Betrüger könnten diese neue Regel ausnutzen, indem sie gefälschte Anfragen zur Änderung von Kontodaten versenden. Ändern Sie niemals eine IBAN, ohne dies direkt beim Lieferanten über einen sicheren Kanal zu überprüfen.
1 Die Liste der SEPA-Mitgliedsländer finden Sie hier: https://www.europeanpaymentscouncil.eu/document-library/other/epc-list-s...
2 Die Einführung des Dienstes zur Überprüfung des Zahlungsempfängers ist im Rahmen der EU-Verordnung 2024/886 geplant.