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Mietgarantie

Ihre erste Wohnung ist ein wichtiger Schritt im Laufe Ihres Berufslebens. Um Ihre Träume wahr werden zu lassen, bietet Raiffeisen Ihnen eine Bankgarantie, die Ihnen das Wohnen in Ihrer Wunschimmobilie ermöglicht und dem Vermieter Ihre Solvenz garantiert.
Ihre Vorteile
Habenzinsen für den gesperrten Betrag
Gültig für Wohnungen in Luxemburg und im Ausland
Keine Gebühren für die Freigabe

Ablauf

Der Gegenwert der Mietgarantie bleibt die gesamte Laufzeit des Mietvertrags auf einem Raiffeisen-Sparkonto blockiert. Bei Kündigung des Mietvertrags erfolgt die Freigabe des blockierten Betrags auf schriftliche Anfrage des Vermieters.

Falls der Vermieter hingegen die Bankgarantie zur Deckung der von Ihnen verursachten Schäden beansprucht, sieht der Vertrag vor, dass die Garantie bei der erste Anfrage ausbezahlt wird.

Beantragung staatlicher Beihilfen zur Finanzierung einer Mietgarantie

Personen, die eine staatliche Beihilfe zur Finanzierung einer Mietgarantie erhalten möchten, können einen Online-Antrag beim « Service des aides au logement » beim Mittelstandsministerium stellen.

Auf Vorlage des ministeriellen Genehmigungsschreibens betreffend dem Erhalt einer Beihilfe zur Finanzierung einer Mietgarantie bearbeiten Ihr Raiffeisen-Berater Ihre Akte.

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