Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale im Rahmen der diskretionären Verwaltung (Artikel 8)
Die Mehrheit der für die Anlagerichtlinien zur Bewerbung ökologischer oder sozialer Kriterien ausgewählten Fonds müssen strengere Kriterien erfüllen. Durch die im Rahmen des Auswahlprozesses von diesen Finanzprodukten erfolgende Berücksichtigung von Überlegungen im Bereich Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) trägt das Auswahlteam unseres externen Dienstleisters diesem Punkt Rechnung und lenkt die Investitionen auf diese Weise in Investmentfonds, die ökologische oder soziale Merkmale bewerben oder selbst nachhaltige Anlageziele verfolgen.
Gewählter Ansatz zur Berücksichtigung ökologischer oder sozialer Merkmale im Rahmen der diskretionären Verwaltung (Artikel 8)
Die ESG-Kriterien stellen einen wesentlichen Bestandteil des Auswahlprozesses der Investmentfonds dar. Die Auswahl von Finanzprodukten ist das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit zwischen den Anlagespezialisten und den Nachhaltigkeitsexperten unseres externen Dienstleisters, dank derer diese dafür Sorge tragen, dass weder die finanzielle Performance noch die Nachhaltigkeitsperformance beeinträchtigt werden.
Wie ist die Berücksichtigung dieser Merkmale gewährleistet?
Bei der Auswahl der Investmentfonds wird besonderes Augenmerk auf die Nachverfolgbarkeit und Transparenz der Nachhaltigkeitsprozesse gelegt, was beispielsweise über die Dokumentation des Auswahlprozesses und die Erstellung von ESG-Berichten durch die Fonds erfolgt. Beim Begriff der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken, einschließlich Nachhaltigkeitskontroversen, muss es sich um ein Schlüsselelement der Anlagestrategien der ausgewählten Fonds handeln.
Um als solches Produkt ausgewählt zu werden, müssen Investmentfonds nachfolgende Unternehmen von ihren Investitionen ausschließen:
- Unternehmen, die mit umstrittenen Waffen in Verbindung gebracht werden,
- Unternehmen, die mehr als einen bestimmten Prozentsatz ihrer Einnahmen aus Rüstung und Tabak sowie Atomkraft und Kohleverbrennung generieren (es sei denn, diese Unternehmen können eine Ausstiegsstrategie hin zu nachhaltigeren Energiequellen nachweisen).
Unternehmen, die mit Glücksspiel und Alkoholhandel in Verbindung gebracht werden sind genau zu beobachten.
Zur Vervollständigung dieser Ausschlusskriterien fördert und schätzt das Expertenteam unseres externen Dienstleisters die proaktive Suche nach Dialogen zwischen den Fondsverwaltern und den in kritischen Sektoren tätigen Unternehmen. Eine weitere Voraussetzung besteht darin, dass die ausgewählten Fonds in Unternehmen investieren, die die Prinzipien des „UN Global Compact“ einhalten.
Die Spezialisten unseres externen Dienstleisters sammeln bei Fondsverwaltern und Datendiensten Informationen über die ESG-Kennzahlen. Diese werden auf der Ebene der Anlagerichtlinie zusammen getragen, um darzustellen, in welchem Maße ausgewählte Fonds zu den ESG-Säulen beitragen (Beispiel: E-, S- und G-Ratings oder Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung).
Darüber hinaus setzt sich das Team direkt bei den Fondsverwaltern für die Annahme, Umsetzung und Verbesserung der ESG-Themen und -Prozesse ein.
Nachhaltige Investitionen im Rahmen der diskretionären Verwaltung (Artikel 9)
Für die Anlagerichtlinie „Sustainable“ wählt das Auswahlteam unseres externen Dienstleisters Investmentfonds mit starkem ESG-Fokus aus und lenkt damit die Investitionen in Fonds, die auf nachhaltige Investitionen abzielen.
Diese Investmentfonds zeichnen sich dadurch aus, dass sie klare nachhaltige Ziele verfolgen. Typische Beispiele sind:
- grüne und soziale Anleihen auf der festverzinslichen Seite,
- Aktien, die sich auf thematische Fonds beziehen, die in Unternehmen investieren, die Lösungen für ökologische und soziale Probleme anbieten.
Die Anlagerichtlinie „Sustainable» umfasst hauptsächlich Fonds mit einem nachhaltigen Anlageziel.
Obgleich nicht ausdrücklich angestrebt, bedeutet diese Zielsetzung für die Anlagerichtlinie „Sustainable» eine deutlich stärkere positive Ausrichtung auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs) und eine Kohlendioxidintensität, die deutlich unter dem Index liegt.