Anlageberatung
Seit August 2022 haben wir das Anlegerprofil so erweitert, dass es Ihre Präferenzen für Nachhaltigkeit berücksichtigt.
Im Rahmen der Anlageberatung beschränkt sich Ihr Berater darauf, Produkte aus einer Liste auszuwählen, die von unseren Spezialisten erstellt und vom Ausschuss für Anlageprodukte («CPI») bestätigt wurde. Es wird jedoch zwischen ESG-Produkten und Produkten ohne ESG-Ambitionen unterschieden. Tatsächlich wird heute ein Produkt von der Bank als ESG betrachtet, wenn es als solches von einer anerkannten Stelle und/oder auf der Grundlage seiner SFDR-Klassifizierung anerkannt wird.
- ESG Investmentfonds und ETFs (Exchange Traded Funds) :
- Fonds, die im Sinne der SFDR-Verordnung als «Artikel 9» (mit einem definierten Nachhaltigkeitsziel) eingestuft sind.
oder
- Fonds, die im Sinne der SFDR-Verordnung als «Artikel 8» (Förderung von ESG-Merkmalen) eingestuft sind und über ein von LuxFlag (ESG, Umwelt) oder Febelfin (Towards Sustainability) ausgestelltes Siegel verfügen.
- Anleihen: Spezifisches Siegel für grüne und soziale Anleihen: ICMA Green Bond Principles / ICMA Social Bonds Principles.
- Strukturierte Produkte: Derzeit hat die Bank beschlossen, strukturierte Produkte nicht als ESG zu klassifizieren.
- Aktien: N/A (die Bank gibt keine Anlageberatung zu Aktien).
Auf diese Weise verfügen wir über ein transparentes Verfahren, um ein Produkt als ESG einzustufen. Diese Produkte sind auf unseren Auswahllisten deutlich hervorgehoben, auf die Ihr Berater im Rahmen einer Anlageberatung zurückgreift, bei der Sie über den ESG-Charakter des Produkts informiert werden.
Diskretionäre Verwaltung
Im Rahmen der Vermögensverwaltung werden wir von einem externen Dienstleister beraten und die Produktauswahl beschränkt sich auf Investmentfonds.
Durch die Auswahl von Investmentfonds mit robusten Prozessen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken, einschließlich der Überwachung von Nachhaltigkeitskontroversen und Nachhaltigkeitsindikatoren, berücksichtigt das Auswahlteam unseres externen Dienstleisters Nachhaltigkeitsrisiken. Diese Nachhaltigkeitsrisiken werden in all unseren Anlagerichtlinien berücksichtigt. Die in Artikel 6 der oben genannten Verordnung aufgelisteten Anlagerichtlinien beziehen sich nicht in erster Linie auf Fonds, die ein nachhaltiges Anlageziel verfolgen oder ökologische oder soziale Kriterien bewerben.
Für diese Anlagerichtlinie werden die Kriterien der Europaïschen Union bezüglich nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten im Bereich der Umwelt durch die zugrunde liegenden Anlagen nicht berücksichtigt.